Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Söhnges Solutions

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Söhnges Solutions abschließt. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, Söhnges Solutions hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die in der jeweils gültigen, der Auftragserteilung zugrunde gelegten Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungen, Termine und Vergütungen. Individuelle Absprachen gehen diesen AGB vor. In diesen Fällen gelten die AGB ergänzend.

3. Verpflichtungen

a. Leistungen

Söhnges Solutions verpflichtet sich, die in dem jeweils bezeichneten Einzelauftrag näher beschriebenen Leistungen durch geeignete, qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen.

b. Termine

Söhnges Solutions erbringt die Leistungen zu dem mit dem Auftraggeber im Einzelfall vereinbarten Terminen oder innerhalb der festgelegten Leistungszeiträume.

c. Keine Weisungsabhängigkeit

Die von Söhnges Solutions eingesetzten Mitarbeiter zur Erbringung der Leistungen unterliegen keinem Weisungsrecht des Auftraggebers. Das Weisungs- und Direktionsrecht wird vielmehr allein von Söhnges Solutions ausgeübt. Eine Eingliederung der Mitarbeiter von Söhnges Solutions in den Betrieb des Auftraggebers findet nicht statt.

d. Qualifikationsnachweis

Söhnges Solutions wird zur Erbringung von Leistungen hinreichend qualifiziertes Personal einsetzen und die Qualifikation auf Verlangen dem Auftraggeber im Einzelfall nachweisen. Der Auftraggeber kann die Weiterbeschäftigung der eingesetzten Mitarbeiter von Söhnges Solutions ablehnen, wenn hierfür berechtigte Gründe vorliegen. Dann sind beide Vertragspartner berechtigt, den jeweiligen Einzelauftrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Wochenende zu kündigen. Bis dahin von Söhnges Solutions erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

4. Vergütung

a. Zahlung

Der Auftraggeber hat Söhnges Solutions die im jeweiligen Auftrag festgelegte Vergütung entsprechend der dort geregelten Fälligkeit zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen des Auftraggebers sind innerhalb von 14 Tagen, ab Rechnungstellung, zzgl. der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer zu leisten.

b. Verzug

Kommt der Auftraggeber mit einer von ihm geschuldeten Zahlung in Verzug, so ist Söhnges Solutions berechtigt, von ihm Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 7% pro Jahr zu verlangen. Hierdurch wird dem Auftraggeber das Recht, Söhnges Solutions im Einzelfall nachzuweisen, dass Söhnges Solutions kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, nicht abgeschnitten. Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat, ist Söhnges Solutions berechtigt, nach erfolgter Setzung einer Nachfrist von einer Woche für weitere Leistungen Vorauszahlung zu verlangen, oder aber von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Hiervon unberührt bleibt das Recht vom Auftraggeber einen weitergehenden Schaden ersetzt zu verlangen.

c. Zurückbehaltung, Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder zur Aufrechnung mit ihm zustehenden Forderungen nur berechtigt, wenn und soweit die entsprechenden Gegenforderungen, die zur Aufrechnung gestellt werden, oder die Gegenstand des Zurückbehaltungsrechtes sind, von Söhnges Solutions anerkannt oder aber rechtskräftig festgestellt sind.

5. Nutzungsrecht

Wirken die Mitarbeiter von Söhnges Solutions an der Erstellung von Softwareprogrammen, Dokumentationen oder sonstigen schutzwürdigen Leistungen durch den Auftraggeber mit, so stellt Söhnges Solutions sicher, daß die entsprechenden Nutzungsrechte an den Leistungen der Mitarbeiter dem Auftraggeber übertragen werden, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes bestimmt wird.

6. Gewerbliche Schutzrechte

Soweit vorstehend nicht abweichend bestimmt, übernimmt Söhnges Solutions keine Haftung für das jeweilige, vom Auftraggeber angestrebte Leistungsergebnis, insbesondere nicht dafür, daß dieses frei von Schutzrechten Dritter ist oder solche nicht verletzt. Die Nutzbarkeit des jeweiligen Leistungsergebnisses ist Sache des Auftraggebers.

7. Haftung

a. Haftungsumfang

Söhnges Solutions haftet für Personen- und Sachschäden bis zu EUR 3.000.000 und für Vermögensschäden bis zu EUR 100.000. Versicherer ist die Württembergische Versicherung AG.

b. Weitergehende Haftung

Eine weitergehende Haftung von Söhnges Solutions ist ausgeschlossen, es sei denn, daß Söhnges Solutions oder ein eingesetzter Erfüllungsgehilfe von Söhnges Solutions einen Schaden des Auftraggebers vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

8. Geheimhaltung

Söhnges Solutions wird dafür sorgen, daß alle Personen, die von Söhnges Solutions mit der Leistungserfüllung betraut sind oder davon Kenntnis erlangen, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nur zur Durchführung des jeweiligen Einzelvertrages verwenden und nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Söhnges Solutions und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Kenntnisse und Informationen über den Geschäftsbetrieb des anderen Partners vertraulich zu behandeln. Söhnges Solutions wird dem Auftraggeber die zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vervielfältigungen mit Beendigung des jeweiligen Einzelvertrages unaufgefordert zurückgeben.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

a. Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle von Söhnges Solutions geschuldeten Leistungen ist München.

b. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle im Rahmen der Durchführung des jeweiligen Einzelvertrages entstehenden Streitigkeiten ist München.

10. Sonstiges

a. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Einzelvertrages, der unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wird, oder aber die Vereinbarung von Nebenabreden bei Abschluß des jeweiligen Einzelvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

b. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt ihr Bestand im übrigen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, die unwirksamen Bestimmungen durch eine solche zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Stand: 01.05.2022